2.3.01. Überblick über die Aufgaben des Kantonalen Sozialamts

 

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen (SHEG) vom 28. Oktober 2013, SHR 850.100

Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe und soziale Einrichtungen (SHEV) vom 18. Februar 2014, SHR 850.100)

 

Erläuterungen

Das Kantonale Sozialamt vollzieht die kantonalen Aufgaben im sozialen Bereich, mit Ausnahme der Jugendhilfe. Ihm obliegen vor allem die Weiterentwicklung und Koordination des Sozialwesens sowie die Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung der Gemeinden. Diese sind für die Hilfe an in Not geratene Personen zuständig. Sie sind die direkten Ansprechstellen für die sozialen Anliegen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.

Zum Aufgabenbereich des Kantonalen Sozialamtes gehören die allgemeine öffentliche Sozialhilfe, der Vollzug des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger und die Koordination der Asylfürsorge. Zudem fallen darunter die Bewilligung und Subventionierung von Heimen für Menschen mit Behinderungen und übrigen Einrichtungen für Erwachsene.