11.2.03. Ausbildungsbeiträge

 

Rechtsgrundlagen

Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) vom 19. Februar 2018 (SHR 416.010)

Verordnung betreffend die Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendienverordnung)

Die Ausbildungsbeiträge werden in Form von Stipendien oder Darlehen gewährt. Die Auszahlung erfolgt nach Entscheid der zuständigen Dienststelle in der Regel semesterweise. Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern und anderer gesetzlich Verpflichteter oder die entsprechenden Leistungen anderer Dritter nicht ausreichen.