2.3.04. Aufgaben Abteilung Asylkoordination des Kantonalen Sozialamts

Die Abteilung Asylkoordination koordiniert innerhalb des Kantonalen Sozialamts den gesamten Bereich der Asylfürsorge. Sie ist zuständig für die Erstplatzierung von Asylsuchenden in den Durchgangszentren und für die Zuweisung der Asylsuchenden an die Gemeinden im Rahmen der zweiten Phase. Zudem ist sie zuständig für die Rückkehrberatung sowie für Sonderunterbringungen im Rahmen der ersten Phase. Weiter betreut sie die Liegenschaften der ersten Phase. Schliesslich ist sie für den gesamten Abrechnungsverkehr in der Asylfürsorge verantwortlich. In ihre Zuständigkeit fällt auch die Nothilfe für die vom Sozialhilfestopp betroffenen abgewiesenen Asylsuchenden und die so genannten NEE-Fälle (Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist).