2.3.03. Aufgaben Rechtsdienst des Kantonalen Sozialamts

Der Rechtsdienst bereitet Rekursentscheide betreffend Beschlüsse der Gemeinde zu Handen des Departements des Innern vor. Im Bereich der Öffentlichen Sozialhilfe erlässt er Verfügungen in Zuständigkeitsstreitigkeiten sowie in interkantonalen Verfahren. Zudem ist ihm die Opferhilfe-Entschädigungsbehörde angegliedert, welche über die längerfristige Hilfe Dritter, Entschädigung, Genugtuung gemäss dem Opferhilferecht entscheidet und eine eigene Buchhaltung führt. Sodann führt der Rechtdienst auch Weiterbildungsveranstaltungen für die Gemeinden durch und berät diese und Private in Fragen des Sozialhilferechts. Sodann gibt er das vorliegende Sozialhilfe-Behörden Handbuch heraus. Schliesslich verkehrt der Rechtsdienst auch mit anderen Kantonen gemäss ZUG.