2.5.01. Aufgaben Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS

Rechtsgrundlagen

 

Erläuterungen

1.   Aufgaben

Die SKOS ist ein als Verein organisierter Fachverband mit rund 1000 Mitgliedern. Sie setzt sich für die Ausgestaltung und Entwicklung der Sozialhilfe in der Schweiz ein. Die Organisation setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden, Kantonen, vom Bund sowie von privaten Organisationen des Sozialbereichs zusammen. Sie

  • ist Herausgeberin der Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien), welche von der SODK genehmigt werden (vgl. Kapitel 2.5.02),

  • entwickelt Arbeitsinstrumente für die Praxis,

  • versteht sich als Akteurin der schweizerischen Sozialpolitik. Sie nimmt Stellung bei Vernehmlassungen und leistet Lobbyarbeit,

  • betreibt Forschungsarbeit zu sozialpolitischen Fragen,

  • ist Anlaufstelle für Ihre Mitglieder bei Fragen zur Sozialhilfe und zur beruflichen und sozialen Integration.

Weiter organisiert sie Veranstaltungen und ist Herausgeberin der Zeitschrift für Sozialhilfe ZESO.

Sodann hat die SKOS Ende März 2019 gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK (vgl. Kapitel 2.5.02), dem Schweizerischen Städteverband, der Städteinitiative Sozialpolitik, dem Schweizerischen Roten Kreuz SRK und der Schweiz. Gemeinnützigen Stiftung SGG die Charta Sozialhilfe Schweiz lanciert. Weitere öffentliche Institutionen und private Organisationen haben sich seither angeschlossen.

2.   Organisation

Die Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Geschäftsleitung. Die SKOS unterhält verschiedene Kommissionen, welche die Problemfelder der Sozialhilfe zuhanden der Geschäftsleitung analysieren, bearbeiten und bewerten. Sie sind mit Fachpersonen aus dem Verband oder aus externen Institutionen besetzt und werden von der Geschäftsleitung gewählt. Die Geschäftsstelle der SKOS ist verantwortlich für die operative Führung der Verbandsgeschäfte. Sie orientiert sich an den vom Verband festgelegten Zielen und Prioritäten. Die Geschäftsstelle setzt die Jahresplanung und die Beschlüsse der Geschäftsleitung um und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der leitenden Organe.

Weitere Informationen sind der Homepage der SKOS zu entnehmen.


Rechtsprechung


Praxishilfen