2.3.02. Aufgaben Amtsleitung des Kantonalen Sozialamts

Die Amtsleitung ist für abteilungsübergreifende Geschäfte und Projekte von grundsätzlicher Bedeutung zuständig. Dazu gehören auch die Stellungnahme zu parlamentarischen Vorstössen, die Erarbeitung von sozialpolitischen Positionen des Amtes und der Direktion, die Unterstützung von sozialen Institutionen oder die Verwaltung des Lotteriefonds. Das gesamte Rechnungswesen, das Personalwesen, die Informatik sowie der Rechtsdienst werden ebenfalls innerhalb der Amtsleitung geführt. Die Amtsleitung nimmt zudem die Koordination zur vorgesetzten Direktion sowie die Kontakte zur Öffentlichkeit und zur Presse wahr.